Update zum Thema flotte Winker bzw. LED im Ovali oder Brezel
- swfreund
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Deinem Beitrag schließe ich mich vollumfänglich an!!
mfG Wolfgang
PS: Ralf.gabe es seinerzeit überhaupt Prüfzeichen,das mit den Wellen??
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Gruß
Ralf
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- Markus H.
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Offensichtlich gab es auch diesen Hinweis zur ADAC Oldtimer Ratgeber: www.brezelfenstervereinigung.de/media/ku...chrifenSTVZOADAC.pdf
Aber wie hätte man die finden können am BFV Website? (Das ADAC Buch haben wir auch in 2020 wieder bekommen).
Gruss,
Marc / NL
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- Günter
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lassen wir aussen vor jegliche Diskussion über Zulässigkeit, Lichtbild, Blendung und .... .
Laut des "Zoll-Schreibens" sind solche "Leuchtmittel" gemäß EG-Vorschrift 765/2008 nicht einfuhrfähig!
Geht es nun darum, daß diese Leuchtmittel keinerlei Zulassung haben oder daß sie in einem Kfz-Scheinwerfer eingebaut werden könnten?
Ich könnte mir mittlerweile vorstellen, daß es garnicht um die Bauartgenehmigungspflicht für KFz im Besonderen geht - vielleicht/wahrscheinlich sind sie bezüglich ihrer "allgemeinen Zulässigkeit" - wie eine normale "Zimmerlampe" - schon gar nicht in der EG einfuhrfähig (Stichwort EMV).
Aber dies sind nicht mehr als nur wirre "Hirngespinnste"!
Interessant könnte folgende Konstellation werden: TÜV checkt Alles und trägt solch ein Leuchtmittel ein, Polizei findet da auch keinen Grund, sowas anzuzweifeln und dann kommt der Zoll und sagt: Das mag alles richtig sein, aber das verwendete Leuchtmittel darf garnicht in die EG eingeführt werden und somit ist es auszubauen, wird beschlagnahmt und dann vernichtet.
Nachdem, was ich erlebt habe mit dem Zoll, glaube ich auch wieder an den Weihnachtmann und Osterhasen.
Gruss.
Günter
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- AndrewCologne
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Die erste Zeile sagt es ja, nur in einem anderen Deutsch. Die Dinger haben keine Zulassung, daher keine Einfuhrberechtigung, unabhängig davon, was derjenige, der es in den EU-Markt einführt, damit vor hat. Dem Gesetz ist es egal, ob du damit am Ende eine Nachtischlampe baust oder Scheinwerfer betreibst. Diese sind wohl nicht den EU-Bestimmungen entspr. geprüft und abgenommen worden, und ehrlich gesagt, es ist nicht ganz so verkehrt, dass es solche Voraussetzungen gibt. Stell Dir vor, Du kaufst in China ein Radio und da fackelt Dir in der Nacht das Netzteil die Bude ab. Nich gut.Laut des "Zoll-Schreibens" sind solche "Leuchtmittel" gemäß EG-Vorschrift 765/2008 nicht einfuhrfähig!
Geht es nun darum, daß diese Leuchtmittel keinerlei Zulassung haben oder daß sie in einem Kfz-Scheinwerfer eingebaut werden könnten?
Es ist wie der falsche Glaube, dass wenn der Tüv-Prüfer bei der HU Dir die Plakette gegeben hat, Du mit allem aus dem Scheider wärst. Denn wenn dieser z.B. nicht freigegebene Bremssättel bei der HU nicht erkennt und auch die Polizei später bei der Kontrolle nicht, bist Du bei einem damit verschuldeten Unfall auch versicherungstechnisch dran, wenn eingehend im Nachhinein geprüft wird.Interessant könnte folgende Konstellation werden: TÜV checkt Alles und trägt solch ein Leuchtmittel ein, Polizei findet da auch keinen Grund, sowas anzuzweifeln und dann kommt der Zoll und sagt: Das mag alles richtig sein, aber das verwendete Leuchtmittel darf garnicht in die EG eingeführt werden
Aber .... wenn der Prüfer es erkennt oder Du ihn als ehrlicher Mensch um die Eintragung bittest, wird er es nicht ohne Genehmigung, wie in deisem Fall der Leuchtimittel, tun.
Nö, hat etwas eine geforderte Zulassung, kannst Du es ohne Probleme einführen, wenn nicht, dann ... Bestellung auf eigenes Risiko.Nachdem, was ich erlebt habe mit dem Zoll, glaube ich auch wieder an den Weihnachtmann und Osterhasen.
Ist aber auch ehrlich alles sehr nachvollziehbar, findest Du nicht?
1950 Standard Brezel
1955 Export Ovali
1982 911 SC Coupé
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- Günter
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Ich hab´s begriffen, wobei ich von LED auf 12Volt bauartgenehmigte Leuchtmittel zurückrüste und die "China LED-Dinger" nur als Zimmerbeleuchtung nehmen wollte.
Erklär´s den andren mit den "China LED Leuchtmitteln" in irgendwelchen Scheinwerfern und Leuchten.
Gruss.
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