
Update zum Thema flotte Winker bzw. LED im Ovali oder Brezel
- Markus H.
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Heutzutage kümmern die vielen nationalen und internationalen Interessenvertretern sich gerade darum, um auch für Oldtimer immer die Zugang in andere (EU oder nicht-EU) Staaten zu gewährleisten. Wichtig dabei sind die Zulassungsvorschriften im Land der heutige Kennzeichnung. In meinem Fall (ich bin Niederländer) bedeutet das, das z.B. Frankreich keine Bedenken haben kann, wenn mein Auto nur die niederländischen Zulassungsvorschriften erfüllt. In den 1950-ern und 1960-ern gab es viele spätere Anforderungen noch nicht, z.B. Sicherheitsgürte oder Abgasvorschriften. Übergangsvorschriften ähnlich die deutschen (StVZO) gibt es in den meisten Staaten.
Was möchte ich damit sagen? Die niederländische Zulassungsvorschriften für „unsere“ Brezel und Ovalis - EZ meistens vor 1960- , erlauben vieles (nur NICHT mein Avatar-Bild!). Auch z.B. die von mir beschriebene LED-Beleuchtung am Heck, ist keinerlei Anlass, um die niederländische Zulassung „ungültig“ zu machen oder die Versicherungsschutz einzuschränken. Das System von obligatorische „Eintragung“ im KFZ-Schein von z.B. abweichende Reifen, Bremskomponente oder Auspuffanlagen kennen wir in NL nicht. (Hat sich wahrscheinlich geändert für neuere „EU-typengengeprüften“ Fahrzeugen, aber damit kenne ich mir nicht aus). Heißt aber nicht, das wir uns nicht um das „Wohlbefinden“ unserer Autos und dessen Insassen kümmern!
FIVA hat klar Stellung genommen, um sicherheitsverbesserenden Maßnahmen nicht auszuschließen von die übliche „Originalitätsanforderungen“. Umrüstung von 6 auf 12 Volt wird bestimmt nicht ausgeschlossen, mit die Begründung das es damit besser möglich wird, um auch tagsüber mit (Tagesfahr)beleuchtung zu fahren. Dazu braucht es aber ausreichender Stromversorgung, Deshalb bin ich der Meinung nach, das bei beibehalten von leistungsschwachen 6 Volt Lichtmaschinen auch die Umrüstung auf LED, selbst nur am Heck, bestimmt die Sicherheit verbessert. Ein 1950-er Brezel mit nur eine „legale“ Bremsleuchte, oder 4 helle LED-Leuchten wie von mir gezeigt , ich weiß was der vernünftige Wahl ist.
Ich würde es schätzen, wenn wir hier am BFV Forum weitergehen können mit objektive Diskussionen über das „Wohlbefinden“ (wie ich es hier oben bezeichnet habe) unserer Autos und die kontinuierliche Verbesserung davon. Es gibt bestimmt andere Foren, wo man sich eingehend beschäftigen kann mit allerhand juristischer Themas.
NB. Heutiger FIVA-Präsident, Tiddo Bresters, ist Mitglied der niederländischen LVWCN. Er wird sich immer einsetzen um Gesetzgebern bei alle Entscheidungen bezüglich historische Fahrzeugen auf das „Charta von Turin“ (deutsche Übersetzung im ADAC Oldtimer-Ratgeber 2020/2021) aufmerksam zu machen.
Gruss,
Marc / NL
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- Hans Müller-Daum
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ich habe mal gehört das Zweiradbeleuchtung nicht für PKW automatisch zugelassen ist. Z.B. Mopedblinker am Auto.
Wer weiss mehr?
Gruß
Hans
Glückauf aus Duisburg
Hans Müller-Daum
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- AndrewCologne
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Hallo Günter,Beim Verbau von nicht bauartgenehmigten Leuchtmitteln, wo bauartgenehmigte Leuchtmittel erforderlich sind, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!Fahren ohne Betriebserlaubnis erfüllt den Tatbestand einer Straftat.
Sollte mit solch einem Fahrzeug ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so muß die Haftpflichtversicherung des ohne Betriebserlaubnis fahrenden Fahrzeugs nicht den Schaden an "dem Dritten" - also dem Geschädigtem bezahlen.
Hierfür reicht schon "fahrlässig"! Beim Umbau auf LED-Leuchtmittel ist bestimmt "fahrlässig" auszuschliessen: sowas ist "Vorsatz"!!
Für einen Geschädigten ist nicht gesichert, daß sein Schaden überhaupt und auch vollständig ersetzt wird.,
Und sowas halte ich für "Asozial"!!!
ist schon merkwürdig, hast einige Seiten vorher noch selber mit Berichten darüber geschrieben, wie Du LEDs einsetzen willst, zudem Dich darüber sehr gewundert, dass Bestellungen von nicht StVZO zugelassenen Leuchtmitteln aus dem nicht EU-Ausland bei Dir nicht ankommen und Dich über den Zoll beschwert.
Nimmst dann über Seiten hinweg Ratschläge nicht entgegen und nun, wo es Dir nicht geglückt ist, es ans Laufen zu bringen, ist es nun plötzlich für Dich per se wichtig zu betonen, dass es ja illegal ist und nun somit jene Fahrer die von Dir genannte Eigenschaft genannt bekommen.
Kümmere dich nicht so sehr um andere, trinke ein Bier und lass mal die Elektrik liegen, das sorgt für Entspannung, im wahrsten Sinne des Wortes.
1950 Standard Brezel
1955 Export Ovali
1982 911 SC Coupé
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- Markus H.
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- Günter
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ich habe nie bestritten, daß in meinem Ovali auch illegale LED-Leuchtmittel verbaut waren.
Ich wurde aber geläutert als:
Die im Ovali verbauten 6 Volt LED hatte ich ausgebaut und in "alte liegende Scheinwerfer" verbaut, die ich für die Ausleuchtung in einem Raum in meinem Haus nutzen wollte. Da sich dann auch noch zwei weitere liegende Scheinwerfer fanden, beschloss ich zwei weitere LED-Glühlampen zu bestellen. "Diese Lieferung" aus China wurde beim Zoll auffällig (warum auch immer) Ich bekam vom Zoll ein "nettes Schreiben", daß die Einfuhr solcher Leuchtmittel in die EU nicht erlaubt ist, die Leuchtmittel vernichtet werden und das auch eine Strafanzeige drohen kann.
Alle jemals im Ovali verbauten LED-Leuchtmittel und auch dessen "in Reserve" habe ich mit einem Hammer vollständig zerstört und entsorgt.
Gruss.
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- Markus H.
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- AICO54
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Jeder Scheiss kann gekauf/verkauft (z.B. gefakte Bremsbeläge ohne Nummer/Zulassung) werden, aber KFZ Beleuchtung muss regelkonform sein.
Ein falscher Klick auf Alibaba .....................schon kommt das SEK und umstellt das Haus.
Grüßle
Harry aus Bayerisch-Schwaben
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- Günter
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Laut EG-Vorschrift 765/2008 ist die Einfuhr hier im Forum viel verwendeter LED-Leuchtmitteln aus einem "NICHT-EU-LAND" nicht gestattet - mit Strafandrohung!!!
Kläre bitte folgende Frage:
Ist nur der Besitz solch eines LED-Leuchtmittels strafbar?
Gruss.
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- Günter
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Dürfen LED-Leuchtmittel, die garnicht in die EU eingeführt werden dürfen, innerhalb der EU vertrieben werden?
Gruss.
P.S.: Um diese und die vorherige Frage rein rechtlich beantworten zu können, würde ich dir empfehlen hier einfach "Nichts" mehr zu sagen, das Thema zu sperren und dann mal mindestens professionellen juristischen Rat in Anspruch nehmen.
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