Forum

Update zum Thema flotte Winker bzw. LED im Ovali oder Brezel

Mehr
2 Jahre 9 Monate her #5762 von Günter

Keine Beleidigungen hier im Forum sonst erfolgt ein Ausschluss!
 
Beim Verbau von nicht bauartgenehmigten Leuchtmitteln, wo bauartgenehmigte Leuchtmittel erforderlich sind, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
Fahren ohne Betriebserlaubnis erfüllt den Tatbestand einer Straftat.
Sollte mit solch einem Fahrzeug ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so muß die Haftpflichtversicherung des ohne Betriebserlaubnis fahrenden Fahrzeugs nicht den Schaden an "dem Dritten" - also dem Geschädigtem bezahlen.
Hierfür reicht schon "fahrlässig"!  Beim Umbau auf LED-Leuchtmittel ist bestimmt "fahrlässig" auszuschliessen: sowas ist "Vorsatz"!!
Für einen Geschädigten ist nicht gesichert, daß sein Schaden überhaupt und auch vollständig ersetzt wird.,
Und sowas halte ich für "Asozial"!!!
 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • AICO54
  • Offline
  • Premium Mitglied
  • Premium Mitglied
    BFV Mitglied
Mehr
2 Jahre 9 Monate her - 2 Jahre 9 Monate her #5763 von AICO54
Vor 1.54 müss die Beleuchtung keine Bauartgenehmigung haben. Diese Leute sind schon mal nicht Asozial.
Danach muss die Versicherung auch Zahlen, kann aber das Geld vom Versicherten einfordern..aber maximal 5000 Euro oder so.
Also sind diese Leute auch nicht Asozial.

Die Frage ist, ob nur das Glas eine Bauartgenehmigung braucht oder auch die Birne bei den alten Dingern.
Dazu hab ich nix gefunden.

Ich würde aber einfach ein LED Rücklicht bündig ins Rücklichtglas (aus Kunststoff) einkleben. Vorher Loch einfräsen und mit 2k Epoxy von hinten verkleben. Hab das schon ein paar mal mit den Rückleuchten an meinen Lambrettarollern gemacht.
www.shin-yo.de/produkt/255-146-modul-1-led-ruecklicht-6v-34999/
Dann hat man eine Rückleuchte mit E-Nummer.



 

Grüßle
Harry aus Bayerisch-Schwaben
Letzte Änderung: 2 Jahre 9 Monate her von AICO54.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Markus H.
  • Offline
  • Premium Mitglied
  • Premium Mitglied
    BFV Mitglied
Mehr
2 Jahre 9 Monate her - 2 Jahre 8 Monate her #5766 von Markus H.
" Die Grundregeln der gegenseitigen Anerkennung der nationalen Zulassungen von Kraftfahrzeugen und deren Zulassungsdokumente sind schon in 1949 festgelegt in das Genfer Abkommen über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 und wurde auch durch die gerade neue Bundesrepublik Deutschland ratifiziert.".  (Zitat ADAC).

Heutzutage kümmern die vielen nationalen und internationalen Interessenvertretern sich gerade darum, um auch für Oldtimer immer die Zugang in andere (EU oder nicht-EU) Staaten zu gewährleisten.  Wichtig dabei sind die Zulassungsvorschriften im Land der heutige Kennzeichnung.  In meinem Fall (ich bin Niederländer) bedeutet das, das z.B.  Frankreich keine Bedenken haben kann, wenn mein Auto nur die niederländischen Zulassungsvorschriften erfüllt.    In den 1950-ern und 1960-ern gab es viele spätere Anforderungen noch nicht,  z.B.  Sicherheitsgürte oder Abgasvorschriften.   Übergangsvorschriften ähnlich die deutschen (StVZO) gibt es in den meisten Staaten.

Was möchte ich damit sagen?   Die niederländische Zulassungsvorschriften für „unsere“ Brezel und Ovalis  - EZ meistens vor 1960-  ,  erlauben vieles (nur NICHT mein Avatar-Bild!).     Auch z.B. die von mir beschriebene LED-Beleuchtung am Heck, ist keinerlei Anlass, um die niederländische Zulassung „ungültig“ zu machen oder die Versicherungsschutz einzuschränken.  Das System von obligatorische „Eintragung“ im KFZ-Schein von z.B. abweichende Reifen, Bremskomponente oder Auspuffanlagen kennen wir in NL nicht.   (Hat sich wahrscheinlich geändert für neuere  „EU-typengengeprüften“ Fahrzeugen, aber damit kenne ich mir nicht aus).   Heißt aber nicht,  das wir uns nicht um das „Wohlbefinden“  unserer Autos und dessen Insassen  kümmern!

FIVA hat klar Stellung genommen, um sicherheitsverbesserenden  Maßnahmen nicht auszuschließen von die übliche „Originalitätsanforderungen“.    Umrüstung von 6 auf 12 Volt wird bestimmt nicht ausgeschlossen, mit die Begründung das es damit besser möglich wird, um auch tagsüber mit (Tagesfahr)beleuchtung zu fahren.   Dazu braucht es aber ausreichender Stromversorgung,  Deshalb bin ich der Meinung nach,  das bei beibehalten  von leistungsschwachen 6 Volt Lichtmaschinen auch die Umrüstung auf LED,  selbst nur am Heck,  bestimmt die Sicherheit verbessert.   Ein 1950-er Brezel mit nur eine „legale“ Bremsleuchte,  oder 4 helle LED-Leuchten wie von mir gezeigt , ich weiß was der vernünftige Wahl ist.

Ich würde es schätzen, wenn wir hier am BFV Forum weitergehen können mit objektive Diskussionen über das „Wohlbefinden“ (wie ich es hier oben bezeichnet habe) unserer Autos und die kontinuierliche Verbesserung davon.   Es gibt bestimmt andere  Foren, wo man sich eingehend beschäftigen kann mit allerhand juristischer Themas. 

NB.   Heutiger FIVA-Präsident,  Tiddo Bresters,  ist Mitglied der niederländischen LVWCN.  Er wird sich immer einsetzen um Gesetzgebern bei alle Entscheidungen bezüglich historische Fahrzeugen auf das „Charta von Turin“ (deutsche Übersetzung im ADAC Oldtimer-Ratgeber 2020/2021) aufmerksam zu machen.

Gruss,

Marc / NL 
Letzte Änderung: 2 Jahre 8 Monate her von Markus H.. Begründung: Fortschreidender Rechtschreibung ?
Folgende Benutzer bedankten sich: AndrewCologne

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Hans Müller-Daum
  • Abwesend
  • Platinum Mitglied
  • Platinum Mitglied
    BFV Mitglied
Mehr
2 Jahre 9 Monate her #5767 von Hans Müller-Daum
Hallo Harry,
ich habe mal gehört das Zweiradbeleuchtung nicht für PKW automatisch zugelassen ist. Z.B. Mopedblinker am Auto.
Wer weiss mehr?
Gruß
Hans

Glückauf aus Duisburg
Hans Müller-Daum

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • AndrewCologne
  • Offline
  • Senior Mitglied
  • Senior Mitglied
    BFV Mitglied
Mehr
2 Jahre 9 Monate her - 2 Jahre 9 Monate her #5775 von AndrewCologne

Beim Verbau von nicht bauartgenehmigten Leuchtmitteln, wo bauartgenehmigte Leuchtmittel erforderlich sind, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!Fahren ohne Betriebserlaubnis erfüllt den Tatbestand einer Straftat.
Sollte mit solch einem Fahrzeug ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so muß die Haftpflichtversicherung des ohne Betriebserlaubnis fahrenden Fahrzeugs nicht den Schaden an "dem Dritten" - also dem Geschädigtem bezahlen.
Hierfür reicht schon "fahrlässig"!  Beim Umbau auf LED-Leuchtmittel ist bestimmt "fahrlässig" auszuschliessen: sowas ist "Vorsatz"!!
Für einen Geschädigten ist nicht gesichert, daß sein Schaden überhaupt und auch vollständig ersetzt wird.,
Und sowas halte ich für "Asozial"!!!

Hallo Günter,

ist schon merkwürdig, hast einige Seiten vorher noch selber mit Berichten darüber geschrieben, wie Du LEDs einsetzen willst, zudem Dich darüber sehr gewundert, dass Bestellungen von nicht StVZO zugelassenen Leuchtmitteln aus dem nicht EU-Ausland bei Dir nicht ankommen und Dich über den Zoll beschwert.
Nimmst dann über Seiten hinweg Ratschläge nicht entgegen und nun, wo es Dir nicht geglückt ist, es ans Laufen zu bringen, ist es nun plötzlich für Dich per se wichtig zu betonen, dass es ja illegal ist und nun somit jene Fahrer die von Dir genannte Eigenschaft genannt bekommen.

Kümmere dich nicht so sehr um andere, trinke ein Bier und lass mal die Elektrik liegen, das sorgt für Entspannung, im wahrsten Sinne des Wortes.
 

1950 Standard Brezel
1955 Export Ovali
1982 911 SC Coupé
Letzte Änderung: 2 Jahre 9 Monate her von AndrewCologne.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Markus H.
  • Offline
  • Premium Mitglied
  • Premium Mitglied
    BFV Mitglied
Mehr
2 Jahre 9 Monate her #5776 von Markus H.

 

..lass mal die Elektrik liegen, das sorgt für Entspannung, im wahrsten Sinne des Wortes...
 


Marc / NL

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.461 Sekunden