Pflicht einer Scheibenwaschanlage für den TÜV
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8 Jahre 3 Wochen her - 8 Jahre 3 Wochen her #604
von BennoLaipple
Pflicht einer Scheibenwaschanlage für den TÜV wurde erstellt von BennoLaipple
Guten Tag Brezelfreunde,
letzte Woche war ich mit meinem frisch restaurierten Standard aus Baujahr 1951 beim TÜV.
Das sah auch soweit ganz gut aus. Ein paar Kleinigkeiten musste ich noch verändern. Unter anderem hat der Prüfer gesagt, dass ich eine Scheibenwaschanlage verbauen muss. Ich habe aber schon einige angemeldete Brezelkäfer ohne Scheibenwaschanlage gesehen. (Zumindest glaube ich das) Ist eine solche Waschanlage wirklich unumgänglich? Oder gibt es eine irgendwie geartete Ausnahme für Oldtimer? Ich will keine Scheibenwaschanlage nachrüsten. Hat jemand Erfahrungen damit?
Bin über alle Tipps dankbar.
Liebe Grüße
Benno
letzte Woche war ich mit meinem frisch restaurierten Standard aus Baujahr 1951 beim TÜV.
Das sah auch soweit ganz gut aus. Ein paar Kleinigkeiten musste ich noch verändern. Unter anderem hat der Prüfer gesagt, dass ich eine Scheibenwaschanlage verbauen muss. Ich habe aber schon einige angemeldete Brezelkäfer ohne Scheibenwaschanlage gesehen. (Zumindest glaube ich das) Ist eine solche Waschanlage wirklich unumgänglich? Oder gibt es eine irgendwie geartete Ausnahme für Oldtimer? Ich will keine Scheibenwaschanlage nachrüsten. Hat jemand Erfahrungen damit?
Bin über alle Tipps dankbar.
Liebe Grüße
Benno
Letzte Änderung: 8 Jahre 3 Wochen her von BennoLaipple.
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8 Jahre 3 Wochen her #605
von Administrator
Administrator antwortete auf Pflicht einer Scheibenwaschanlage für den TÜV
... der erste April ist doch schon vorbei!
Hallo Benno,
Spaß beiseite .
Eine Scheibenwaschanlage ist genauso wie Sicherheitsgurte keine Pflicht beim Brezel. Allerdings müssen die Wischer funktionieren und die Gummis in Ordnung sein.
Hallo Benno,
Spaß beiseite .
Eine Scheibenwaschanlage ist genauso wie Sicherheitsgurte keine Pflicht beim Brezel. Allerdings müssen die Wischer funktionieren und die Gummis in Ordnung sein.
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8 Jahre 3 Wochen her #606
von Administrator
Administrator antwortete auf Pflicht einer Scheibenwaschanlage für den TÜV
ach so fast vergessen,
hau deinem Prüfer (wahrscheinlich jüngeren Alters) doch mal ein paar Paragraphen um die Ohren, dann hat er wenigstens was sinnvolles zu tun:
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Stand 1988) kennt der § 40 (noch) keinen Scheibenwascher.
In den Übergangsvorschriften (§ 72) der aktuellen StVZO steht dazu:
"§ 40 Abs. 3 (Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge anzuwenden."
Gruß
Ralf
hau deinem Prüfer (wahrscheinlich jüngeren Alters) doch mal ein paar Paragraphen um die Ohren, dann hat er wenigstens was sinnvolles zu tun:
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Stand 1988) kennt der § 40 (noch) keinen Scheibenwascher.
In den Übergangsvorschriften (§ 72) der aktuellen StVZO steht dazu:
"§ 40 Abs. 3 (Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge anzuwenden."
Gruß
Ralf
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- BennoLaipple
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8 Jahre 3 Wochen her #607
von BennoLaipple
BennoLaipple antwortete auf Pflicht einer Scheibenwaschanlage für den TÜV
Hallo Ralf,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Da fällt mir echt ein riesen Stein vom Herzen.
Der Prüfer hat mich echt verunsichert. :side:
Dann werde ich gleich morgen mit den Paragraphen im Gepäck einen neuen Versuch starten.
Viele Grüße aus Ulm
Benno
vielen Dank für die schnelle Antwort. Da fällt mir echt ein riesen Stein vom Herzen.
Der Prüfer hat mich echt verunsichert. :side:
Dann werde ich gleich morgen mit den Paragraphen im Gepäck einen neuen Versuch starten.
Viele Grüße aus Ulm
Benno
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